Personenabfertigung (Non-Schengen-Staaten)
Immigration (Non-Schengen-Countries)
Per Mail können Anmeldungen zur Ein- und Ausreise über die Adresse bpoli.koeln.elst@polizei.bund.de erfolgen.
Sie können mit einem normalen Flugplan in die Schweiz oder UK ein- und ausreisen.
Sie benötigen keine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung vom Zollflugplatzzwang mehr.
Ausgenommen davon bleibt der Transport von Waren in oder aus der EU.
Dann müssen Sie die Befreiung mindestens 24 h* vor Start oder Landung per E-Mail beantragen.
* Die 24-Stunden-Frist bezieht sich auf die Öffnungszeiten der Zolldienststelle:
- Montag bis Mittwoch: 7:15 bis 15:00 Uhr Ortszeit
- Donnerstag: 7:15 bis 18:00 Uhr Ortszeit
- Freitag: 7:15 bis 13:00 Uhr Ortszeit
- Samstag, Sonntag und feiertags: geschlossen