Flugbetrieb

Bezirksregierung Düsseldorf,
Dez. 26 – Luftverkehr –

Der Verkehrslandeplatz ist von 8 Uhr morgens bis Sonnenuntergang plus 30 Minuten, jedoch nicht später als 20:30 Uhr geöffnet.
Während dieser Zeiten ist Flugbetrieb zulässig. Es gelten Flugbetriebsbeschränkungen gemäß Landeplatzlärmschutzverordnung.
Der Lärmschutzbeirat oder die Ordnungsämter der Städte sind nicht für den Flugbetrieb zuständig.

Die Luftverkehrsverwaltung erfolgt nach Art. 87 d GG in Bundesauftragsverwaltung. Neben Aufgaben, die der Bund selbst wahrnimmt – wie zum Beispiel die Flugsicherung und die Überwachung gewerblicher Luftfahrtunternehmen, sind zahlreiche Aufgaben auf die Länder übertragen worden. Das Dezernat 26 der Bezirksregierung Düsseldorf ist als Landesluftfahrtbehörde in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln für eine Vielzahl von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Luftverkehr zuständig.

Dezernat 26 Luftverkehr

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat eine Mailadresse für den direkten Kontakt zur Fluglärmbeschwerdestelle eingerichtet:

fluglaerm@brd.nrw.de

Fliegergruppe der Bundespolizei

Einsätze der Bundespolizei (Hubschrauberstaffel) können jederzeit, also auch nachts erforderlich werden.
Flüge, die für die Nachtflugausbildung unerlässlich sind, werden in der lokalen Presse angekündigt.
Diese Flüge enden in aller Regel vor 22 Uhr und finden planmäßig in der dunklen Jahreszeit statt.

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