Besatzungen der ADAC Luftrettung haben in der näheren Vergangenheit mehrere Situationen erlebt, bei denen Luftfahrzeuge das Universitätsklinikum Bonn- Venusberg in geringen Höhen überflogen und dabei den Start der Rettungshubschrauber beeinträchtig haben.
Da das Universitätsklinikum auf dem Venusberg topographisch bereits hoch gelegen ist und zudem über einen Hubschrauber- Dachlandeplatz nach §6 LuftVG verfügt, ist bei Überflügen in direkter Umgebung die Mindestflughöhe von 500ft AGL bzw. 1.000ft AGL von anderen Luftfahrzeugen für den sicheren Betrieb der Rettungshubschrauber von besonders hoher Bedeutung.
Das Universitätsklinikum Bonn ist durch Rettungshubschrauber stark frequentiert. Aus diesem Grund bittet die ADAC Luftrettung darum, bei der Flugwegauswahl auf die Flughöhe zu achten und bestenfalls das Universitätsklinikum in einem sicheren Abstand zu umfliegen.
Die ADAC Luftrettung gGmbH bedankt sich für Ihre Mithilfe zu unser aller Flugsicherheit!